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kijufa-Regelungen  Q-Z

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Schulrückstellung

Bis Ende Februar haben Eltern von Kita-Kindern, die im Sommer schulpflichtig werden, Folgendes zu erklären:

  • Das Kind wird nicht von der Schulpflicht zurückgestellt

  • Das Kind soll von der Schulpflicht zurückgestellt werden.

  • Es wird von der Schuleingangsuntersuchung abhängig gemacht, ob das Kind von der Schulpflicht zurückgestellt werden soll.

Hierfür gibt es ein Formular, dass die Eltern bis Ende Februar in der Kita abgeben müssen.

Das Formlar können die Kita-Leitungen im kijufa-cloud-Ordner "für alle Leitungen/Leitungen sonstiges" finden.

Unfall eines Kindes

Was bei einem Unfall eines Kindes zu tun und zu beachten ist findet ihr im Dokument "Unfall eine Kindes" in Famly unter dem Menüpunkt "Dokumente".

Bei jedem Unfall eines Kindes ist die UKB (Unfallkrankenkasse Berlin) zu benachrichtigen.

Hierzu findet ihr die "Unfallanzeige bei Kindern an die UKB" in Famly unter dem Menüpunkt "Dokumente".

Diese Anzeige ist umgehend auszufüllen und abzuschicken.

Das Trägerbüro ist zu informieren!

siehe auch unter "Notfallpläne" (um dort hinzukommen bitte anklicken)

Unfall einer/s Mitarbeitenden, auch Wegeunfall

Was bei einem Unfall oder Wegeunfall einer/s Mitarbeitenden zu tun und zu beachten ist findet ihr im Dokument "Arbeitsunfall Anleitung" in Famly unter dem Menüpunkt "Dokumente".

Bei jedem Unfall einer/s Mitarbeitenden ist die BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) zu benachrichtigen.

Hierzu findet ihr die "Arbeitsunfall Wegeunfall Anzeige BGW" in Famly unter dem Menüpunkt "Dokumente".

Diese Anzeige ist umgehend auszufüllen und abzuschicken.

Das Trägerbüro ist zu informieren!

siehe auch unter "Notfallpläne" (um dort hinzukommen bitte anklicken)

Vergiftungserscheinungen wegen Pflanzen

Siehe hierzu auch das Dokument "Giftpflanzen" im Menüpunkt "Dokumente" der Famly App, u.a. um möglcihe Giftpflanzen zu identifizieren.

​Was muss bei einem möglichen  Vergiftungsfall getan werden?

Hat ein Kind doch einmal Pflanzenteile in
den Mund genommen oder geschluckt, befolgen
Sie bitte folgende Ratschläge:


• Wenn Sie nicht sicher sind, dass es sich
um eine völlig ungiftige und unschädliche
Pflanze handelt, rufen sie sofort in einer
Giftinformationszentrale (GIZ) an. Eine
nach Städten alphabetisch geordnete
Liste der bundesdeutschen GIZ finden Sie
am Schluss dieser Broschüre. Die GIZ, die
besondere Erfahrungen hinsichtlich kindlicher
Vergiftungsunfälle haben, sind mit
einem K gekennzeichnet.
Schildern Sie möglichst genau die Symptome
des Kindes und was Sie als Ursache
erkannt haben oder vermuten. Diese Fibel
kann Ihnen helfen, die Pflanze zu benennen.
Wichtig ist außerdem anzugeben,
welche Menge vermutlich aufgenommen
wurde und wie lange das zurückliegt. Notieren
Sie die Auskünfte der GIZ für Ihren
Arzt.


• Sollten Vergiftungserscheinungen auftreten
oder zu erwarten sein, gehören Kinder
in ärztliche Behandlung. Befolgen Sie
diesbezüglich genau die Empfehlungen
der GIZ und suchen Sie gegebenenfalls
ohne Verzögerung Ihren Kinderarzt oder
die nächstgelegene Kinderklinik auf.Geben
Sie die Information der GIZ an den
behandelnden Arzt weiter. Bringen Sie
ihm, wenn möglich, die verdächtige Giftpflanze
oder Teile davon mit. Auch Apotheker
und Gärtner können bei der Identifizierung
von Giftpflanzen hilfreich sein.


• Vermeiden Sie vorschnelle, evtl. nicht
notwendige oder sogar gefährliche Hilfsmaßnahmen.
Bedenken Sie, dass die
Mehrzahl der Fälle, bei denen Kinder
Pflanzenteile zu sich nehmen, harmlos
sind und keiner Behandlung bedürfen.


• Leisten Sie Erste Hilfe nur im Notfall, wenn
ärztliche Hilfe nicht schnell genug zu bekommen
ist.


Manche Kinder erbrechen nach Aufnahme
von Pflanzenteilen allein. Falls dies nicht der
Fall ist, der schädliche Stoff aber entfernt
werden muss, können Sie wie folgt
vorgehen:
1. Lassen Sie das Kind ein oder zwei Gläser
lauwarmen Himbeersaft oder lauwarmes
Wasser trinken.
2. Legen sie sich das Kind in Bauchlage
über Ihre Oberschenkel, den Kopf etwas
nach unten hängend, damit das Erbrochene
abfließen kann und nicht in die
Luftröhre gerät.
3. Stecken sie den Finger tief in den Hals
und drücken sie kräftig auf den
Zungengrund.


So sollten Sie nicht vorgehen:
1. Geben Sie zum Auslösen von Erbrechen
niemals Salzwasser: Das kann für kleine
Kinder lebensgefährlich sein.
2. Geben sie zum Auslösen von Erbrechen
niemals Milch, denn die Aufnahme fettlöslicher
Gifte wird durch Milch
gefördert.

Urlaub beantragen

Urlaub wird bei der kijufa ausschließlich über die Kita-Software/-app Famly beantragt. Wie das dort geht, findet ihr in der Bedienungsanleitung für Famly im Menüpunkt "Dokumente" in Famly.

Verletzungen (bei Kindern)

Wie man als Ersthelfer*in mit Verletzungen umzugehen hat, habt ihr im Erste-Hilfe-Kurs gelernt, der bei uns alle 2 Jahre mit allen Mitarbeitenden durchgeführt wird.

Sollten die Verletzungen schwerwiegender sein, ist in jedem Fall der Notruf zu kontaktieren.

Ein Erste-Hilfe-Kasten mit Verbandsmaterial befindet sich in jeder Kita.

Verletzungen und deren Erstbehandlung sind beim entsprechenden Punkt bei Famly festzuhalten.

Wohin sollen welche Dokumente/Schriftsätze/Briefe/Listen etc.

siehe unter "Dokumentenarchivierung" (um dort hinzukommen bitte anklicken)

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