
kijufa-Regelungen B-H
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Besondere Vorkommnisse - Meldepflichten
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Besondere Vorkommnisse sind immer zu melden:
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an den Träger
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und in Absprache mit dem Träger an die Kita-Aufsicht bzw. andere zuständige Behörde wie z.B. Gesundheitsamt, Jugendamt
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Besondere Vorkommnisse in der Kita ist alles, was nicht in der alltäglichen Arbeit in der Kita passiert,
z.B.:
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meldepflichtige Infektionskrankheiten in der Kita,
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starke Häufung von Krankheitsfällen in der Kita
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starker Personalausfall
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(temporäre) Verkürzung der Öffnungszeiten
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(temporäre) Schließung der Kita
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Rettungswageneinsätze,
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Polizeieinsatz,
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Kindeswohlgefährdung,
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Einbruch,
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Wasserschaden
Siehe hierzu auch den kijufa-cloud-Ordner: "Standards und Regelungen schriftlich/Vorgaben und Vorschriften"
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) und
Betriebliches Eingleiderungsmanagement (BEM)
Das BGM soll bei Mitarbeitenden
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Ressourcen stärken, Resilienz fördern
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Gesundheit, Wohlbefinden und Fähigkeiten verssern
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Gesundheitsbewusstsein fördern
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Ineinandergreifen von beruflicher und privater Gesundheitsförderung koordinieren
Bei Fragen zu konkreten Maßnahmen unsereres BGM wendet euch gerne ans Trägebüro.
Das BEM soll helfen, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, z.B. durch eine langsame Wiederiengliederung ins Arbeitsleben bei längerer Krankheit. Infos dazu gibt es gerne beim Trägerbüro.
Bringen von Kindern
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Kinder sind bei Fehlen bis um 9 Uhr in der Kita unter angegebener Telefonnummer zu entschuldigen.
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Bringzeit zwischen 7.30 (nur Ganztags- u. Erw. Ganztagsplatz) bzw. 8 (halb/teil) und 9 Uhr.
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Kinder, die nach 9 Uhr gebracht werden, müssen ggf. mit ihren Eltern in der Garderobe warten, bis eine Integration in die Kita-Gruppe möglich und störungsfrei ist (z.B. wegen Morgenkreis)
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Bei uns ist die bewusste Übergabe des Kindes folgendermaßen geregelt: gegenseitige und bewusste verbale Verabschiedung
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siehe auch "Abholen von Kindern"
Aufnahme von neuen Kindern
Stand: 25.11.25
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Bei Infoterminen Dokument „Aufnahme in der Kita Checkliste“ beachten.
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Kitaplatzanträge erfolgen über unsere Internetseite oder über die Kita (z.B. bei den Infoterminen).
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Leitungen schauen unter Einbeziehung der beteiligten Erzieher*innen sowie der Vorgaben aus den „Aufgaben der Kita-Leitung“ die Kitaplatzanträge nach geeigneten Kandidat*innen durch
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Nach positiver Entscheidung der Eltern und Kita informiert Leitung Eltern über nächste Schritte (Vertragsunterzeichnung, Kontaktaufnahme für Eingewöhnung usw.). Kitaleitung informiert Eltern darüber, dass spätestens zur Vertragsunterzeichnung eine Kündigungsbestätigung der alten Kita vorliegen muss. Eltern werden aufgefordert, sich das Muster eines Betreuungsvertrages auf der Homepage durchzulesen. Eltern werden darüber informiert, dass zum ersten Tag der Eingewöhnung ein Nachweis über Masernschutz und ein ärztlicher Nachweis über Kita-Tauglichkeit und Impfberatung vorliegen muss. Ansonsten kann nicht mit der Eingewöhnung begonnen werden!
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Kita-Leitungen reichen zusammen mit Kopie des Kita-Gutschein den Kitaplatzantrag mit Angaben zum Aufnahmedatum und in welche Gruppe aufgenommen werden soll beim Trägerbüro ein.
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Wenn mehrere Kitaplätze zu vergeben sind, bitte Unterlagen für Vertragsunterzeichnungen für Kitaplätze gebündelt an Trägerbüro
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Trägerbüro meldet sich bei Eltern, um Termin für Vertragsunterzeichnung zu vereinbaren.
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Trägerbüro informiert Kitas über erfolgreichen Abschluss des Betreuungsvertrages.
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Bei Betreuungsbeginn von Kita-Kindern schicken die Kitas Kopien von ärztlichen Nachweis über Kita-Tauglichkeit und Impfberatung im Original sowie eine Kopie des Dokuments „Masernschutz Nachweis“ an Trägerbüro (Original verbleibt in Kita).
Zusatz:
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bis spätestens 15.6. eines jeden Jahres werden von den Kitas alle Kitaplatzanträge für das neue Kita-Jahr zum Träger geschickt
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bis spätestens 15.6. eines jeden Jahres wird von allen Kitas eine Liste mit allen vom Jugendamt (Kita-Gutschein) und Kita genehmigten Schulrückstellern an den Träger geschickt
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bei nicht belegten Kitaplätzen schicken die Kitas dem Träger Vormerkungen mit Namen, Adresse, Alter etc, falls vorhanden
Aufsichtspflicht richtig wahrnehmen
Die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht sieht bei uns im Allgemein so aus:
→ 6 Regeln für die Beaufsichtigung Minderjähriger:
1. Über mögliche Gefahren Kenntnis haben
2. Auf die Gefahren in geeigneter Weise hinweisen
3. Verhaltensregeln aufstellen, die geeignet sind, eine Gefährdung zu vermeiden
4. Überprüfen, ob die Regeln verstanden wurden.
5. Prüfen, ob die Regeln eingehalten werden.
6. Bei Versuch des Zuwiderhandelns und/oder Gefahr eingreifen:
Ermahnen; Maßnahmen und Konsequenzen ergreifen, die geeignet sind, Gefahr abzuwenden
Auf die Aufsichtspflicht über Kinder, von denen bekannt ist, dass sie Probleme haben, Punkt 1 zu beachten, ist besonderer Wert zu legen. Für diese Kinder sind ggf. zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.
Besondere Aufsichtselemente:
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Aufsichtswahrnehmung bei Ausflügen: Abzählen der Kinder Am Anfang und am Ende und dazwischen in regelmäßigen Abständen
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Schaukeln: keine Kind darf sich im Schwingbereich der Schaukel aufhalten
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Alleine (ohne Aufsicht) spielen: nur bekannte Kinder mit besonders weit entwickeltem Verantwortungsbewusstsein für begrenzten Zeitraum; Kinder sind instruiert, was zu tun ist, wenn einem Kind etwas passiert (Hilfe bei Erzieherinnen holen); Kinder können selbständig zu ErzieherInnen kommen
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Umgang mit Kerzen: auf gerader Oberfläche anzünden, ausreichend Abstand halten, brennbare Materialien (Papier, Girlanden o.ä.) nicht neben Kerze legen, Wasser bereithalten
Regeln für die Sprossenwand in der Kita:
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Benutzung nur unter Aufsicht eines Erwachsenen
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Es dürfen nur 2 Kinder gleichzeitig auf der Sprossenwand sein
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Springen von der Sprossenwand nur, wenn Matten ausgelegt sind
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Springen nur, wenn Kinder nicht höher als Mitte der Sprossenwand sind
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Beim Springen Reihe bilden und anstehen, bis man dran ist.
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Beim Springen warten, bis Matten frei sind.