
kijufa-Regelungen Q-Z
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Kaufbelege
- Amazon-Einkäufe und andere Einkäufe im Internet für die kijufa gGmbH und ihre Kitas/Einrichtungen werden ausschließlich von der Büroleitung Claudia Tsakos getätigt. Einkäufe über private Online-Accounts hierfür können nicht akzeptiert und erstattet/abgerechnet werden.
- BVG-Tickets für Fahrten der Kita/Einrichtung können ohne einen entsprechenden Bon/Beleg über den Einkauf nicht mehr akzeptiert und abgerechnet werden.
- Kaufbelege müssen bis zum 10. eines jeden Monats per Hauspost im Trägerbüro sein.
- Ein abrechnungsfähiger Kassenbon muss immer die Form haben, wie auf der zweiten Seite dieser Dienstanweisung zu sehen ist (bzw. im Dokument „Form eines Kassenbons" im kijufa-cloud-Ordner "Standards u. Regelungen schriftlich/Dienstanweisungen").
kijufa-Cloud
Die kijufa-Cloud ist ein Ordner (mit Unterordnern) mit Dokumenten etc., der im Internet abgelegt ist. Somit können Dokumente u.a. durch das Trägerbüro und - eingeschränkt - durch Mitarbeitende bei Bedarf aktualisiert und bearbeitet werden und alle Beteiligten sehen die aktualisierte Fassung.
Auf den kijufa-cloud-Ordner könnt ihr über den Laptop oder das Tablet eurer Kita zugreifen. Auf dem Display steht irgendwo eine Button "kijufa-cloud" o.ä., den ihr hierfür anklicken müsst.
Kinder in der Kita aufnehmen -Verfahren
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Kitaplatzanträge (siehe kijufa-cloud-Zugänge) sind grundsätzlich an die Kita zu richten. Bei Eingang versieht die Kita den Kitaplatzantrag mit dem Eingangsdatum (oben rechts auf dem Antrag)
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Leitungen schauen unter Einbeziehung der beteiligten Erzieher*innen sowie der Vorgaben aus den „Aufgaben der Kita-Leitung“ die Kitaplatzanträge nach geeigneten Kandidat*innen durch
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Eltern anrufen und zum Schnuppern einladen
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Beim Schnuppertermin Dokument „Aufnahme in der Kita Checkliste“ beachten.
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Nach dem Schnuppertermin Eltern und Kita 1-2 Nächte Zeit zum Entscheiden geben
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Nach positiver Entscheidung der Eltern und Kita informiert Leitung Eltern über nächste Schritte (Vertragsunterzeichnung, Kontaktaufnahme für Eingewöhnung usw.). Kitaleitung informiert Eltern darüber, dass spätestens zur Vertragsunterzeichnung eine Kündigungsbestätigung der alten Kita vorliegen muss. Eltern werden aufgefordert, sich das Muster eines Betreuungsvertrages auf der Homepage durchzulesen. Eltern werden darüber informiert, dass zum ersten Tag der Eingewöhnung ein Nachweis über Masernschutz und ein ärztlicher Nachweis über Kita-Tauglichkeit und Impfberatung vorliegen muss. Ansonsten kann nicht mit der Eingewöhnung begonnen werden!
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Kita-Leitungen reichen zusammen mit Kopie des Kita-Gutschein den Kitaplatzantrag mit Angaben zum Aufnahmedatum und in welche Gruppe aufgenommen werden soll beim Trägerbüro ein.
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Wenn mehrere Kitaplätze zu vergeben sind, bitte Unterlagen für Vertragsunterzeichnungen für Kitaplätze gebündelt an Trägerbüro
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Trägerbüro meldet sich bei Eltern, um Termin für Vertragsunterzeichnung zu vereinbaren.
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Trägerbüro informiert Kitas über erfolgreichen Abschluss des Betreuungsvertrages.
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Bei Betreuungsbeginn von Kita-Kindern schicken die Kitas Kopien von ärztlichen Nachweis über Kita-Tauglichkeit und Impfberatung im Original sowie eine Kopie des Dokuments „Masernschutz Nachweis“ an Trägerbüro (Original verbleibt in Kita).
Zusatz:
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bis spätestens 15.6. eines jeden Jahres werden von den Kitas alle Kitaplatzanträge für das neue Kita-Jahr zum Träger geschickt
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bis spätestens 15.6. eines jeden Jahres wird von allen Kitas eine Liste mit allen vom Jugendamt (Kita-Gutschein) und Kita genehmigten Schulrückstellern an den Träger geschickt
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bei nicht belegten Kitaplätzen schicken die Kitas dem Träger Vormerkungen mit Namen, Adresse, Alter etc, falls vorhanden
K.O.-Tage
Wir sind prinzipiell Verfechter dieser Tage, weil man bei leichten Unpässlichkeiten oft nur wenige Tage braucht, um wieder arbeitsfähig zu sein, ohne den Arzt konsultieren zu müssen.
DAFÜR sind diese Tage (maximal 2 am Stück!) da.
1. Es besteht KEIN Anspruch auf regelmäßig zwei Tage in bestimmten Abständen - etwa monatlich.
2. Gemäß §8 eurer Arbeitsverträge können wir jederzeit verlangen, dass ihr ab dem ersten Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung bringt. Davon werden wir ab sofort in Einzelfällen Gebrauch machen.
3. Bei krankheitsbedingtem Fehlen vor oder nach einem Erholungsurlaub ist ab dem ersten Fehltag eine AU zu erbringen.
4. Ab dem Erreichen von 5 KO- Tagen im Kalenderjahr ist zukünftig eine ärztliche Bescheinigung ab dem ersten Fehltag zu erbringen.
Prinzipiell ist eine Arbeitsverhinderung immer nachzuweisen (egal ob Krankheit, Krankheit des Kindes oder sonstige Gründe)- siehe Arbeitsvertrag.
Krankmeldung / (Mitarbeitende-) Kind krank - Meldung
Die Meldung von Krankheit und anderen Abwesenheiten von Mitarbeitenden erfolgt ausschließlich über die Kita-App (derzeit Famly). Ausnahmen gelten nur für Mitarbeitende, die in der Nutzung der App nicht eingebunden sind.
Zusätzlich ist außerdem rechtzeitig bzw. so früh wie möglich vor Dienstbeginn die/der Vorgesetzte durch Telefonat zu informieren, es sei denn die/der Vorgesetzte akzeptiert eine andere Form der direkten Information darüber.
Wie die Meldung von Krankheit und anderen Abwesenheiten in Famly geht, lest ihr unter dem Punkt „krank/abwesend/Urlaub (an-)melden für Mitarbeitende“ in der Bedienungsanleitung für Mitarbeitende von Famly.
Bitte denkt unbedingt daran, beim Eintrag im Feld „+ Vermerk hinzufügen“ (antippen für einen Eintrag) anzugeben, ob ihr schon einschätzen könnt, wie lange die Abwesenheit dauern wird und ob bzw. von wann bis wann ein/e Ärztin eine AU ausgesprochen hat.
Im Falle einer notwendigen Betreuung eures Kindes, wenn es krank ist, benötigt ihr eine ärztliche Bescheinigung über den „Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ als Nachweis der Arbeitsverhinderung.
Die zweite Ausfertigung dieser Bescheinigung müsst ihr umgehend dem Trägerbüro zukommen lassen.
Kranke Kinder in der Kita -Maßnahmen
Hierfür gibt es das Dokument "Krankheiten in der Kita Maßnahmen" in Famly unter dem Menüpunkt Dokumente.
Dort ist genau beschrieben, welche Maßnahmen bei Auftreten welcher Krankheiten bzw. Symptome zu ergreifen sind.
siehe auch unter "Notfallpläne" weiter unten
Krankenstand der Mitarbeitenden sehr hoch
Hierfür gibt es das Dokument "Notfallpläne" in Famly unter dem Menüpunkt Dokumente.
Dort ist genau beschrieben, welche Maßnahmen bei welchem Krankenstand zu ergreifen sind.
Meldepflichten
-> Besondere Vorkommnisse
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Besondere Vorkommnisse sind immer zu melden:
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an den Träger
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und in Absprache mit dem Träger an die Kita-Aufsicht bzw. andere zuständige Behörde wie z.B. Gesundheitsamt, Jugendamt
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Für die Meldung an die Kita-Aufsicht gibt es einen Meldebogen im kijufa-cloud-Ordner "Mitarbeitende sonstiges/Besondere Vorkommnisse"
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Für die Meldung an das Gesundheitsamt gibt es einen Meldebogen im kijufa-cloud-Ordner "Mitarbeitende sonstiges/Krankheiten in der Kita"
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Besondere Vorkommnisse in der Kita ist alles, was nicht in der alltäglichen Arbeit in der Kita passiert,
z.B.:
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meldepflichtige Infektionskrankheiten in der Kita,
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starke Häufung von Krankheitsfällen in der Kita
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starker Personalausfall
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(temporäre) Verkürzung der Öffnungszeiten
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(temporäre) Schließung der Kita
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Unfall in der Kita
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Rettungswageneinsätze,
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Polizeieinsatz,
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Kindeswohlgefährdung,
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Einbruch,
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Wasserschaden
-> Fehlen von Kindern - Meldung ans Jugendamt
Meldung ans Jugendamt notwendig, wenn:
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mehr als 10 Tage unentschuldigt fehlt oder
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mehr als 7 Wocchen durchgehend entschuldigt fehlt
Es erfolgt eine Prüfung und Einzelfallentscheidung durch das Jugendamt.
Mitteilung über Meldung auch immer vorab an den Träger!
Notfallpläne
Es können (hoffentlich nicht) Notfälle verschiedenster Art in der Kita auftreten:
Extrem hoher Krankenstand, Unfälle, Einbruch, Wasserschaden.
Hierfür gibt es das Dokument "Notfallpläne" in Famly unter dem Menüpunkt Dokumente.
Dort ist genau beschrieben, welche Maßnahmen bei welchem Notfall/Ereignis zu ergreifen sind.