
kijufa-Regelungen K-O
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Kind einer/s Mitarbeitenden ist krank - Krankmeldung
Im Falle einer notwendigen Betreuung eures Kindes benötigt ihr eine ärztliche Bescheinigung über den „Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ als Nachweis der Arbeitsverhinderung.
Die zweite Ausfertigung dieser Bescheinigung müsst ihr umgehend dem Trägerbüro zukommen lassen.
K.O.-Tage
Wir sind prinzipiell Verfechter dieser Tage, weil man bei leichten Unpässlichkeiten oft nur wenige Tage braucht, um wieder arbeitsfähig zu sein, ohne den Arzt konsultieren zu müssen.
DAFÜR sind diese Tage (maximal 2 am Stück!) da.
1. Es besteht KEIN Anspruch auf regelmäßig zwei Tage in bestimmten Abständen - etwa monatlich.
2. Gemäß §8 eurer Arbeitsverträge können wir jederzeit verlangen, dass ihr ab dem ersten Tag der Erkrankung eine ärztliche Bescheinigung bringt. Davon werden wir ab sofort in Einzelfällen Gebrauch machen.
3. Bei krankheitsbedingtem Fehlen vor oder nach einem Erholungsurlaub ist ab dem ersten Fehltag eine AU zu erbringen.
4. Ab dem Erreichen von 5 KO- Tagen im Kalenderjahr ist zukünftig eine ärztliche Bescheinigung ab dem ersten Fehltag zu erbringen.
Prinzipiell ist eine Arbeitsverhinderung immer nachzuweisen (egal ob Krankheit, Krankheit des Kindes oder sonstige Gründe)- siehe Arbeitsvertrag.