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kijufa-Regelungen  A

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Abholen von Kindern

  • Abholzeit in der Regel um 13 Uhr  oder ab 15.30 Uhr bzw. nach der Vesper. Ausnahmen bitte spätestens beim Bringen bzw. Abholen des Vortages ankündigen.

  • Abholen durch andere Personen als den Personensorgeberechtigten ist nur mit Vollmacht möglich.

  • Bei uns ist die bewusste Übergabe des Kindes folgendermaßen geregelt: gegenseitige und bewusste verbale Verabschiedung

  • siehe auch "Bringen von Kindern"

Allergie-Atteste von Kindern

Atteste über Allergien müssen von einem Allergologen stammen.

Wenn bei einem Kind eine Allergie (oder Verdacht darauf) besteht, ist der Träger umgehend zu informieren.

Arbeitsunfall -Wegeunfall

Unser Unfallversicherungsträger: BGW
Unsere Unternehmensnummer bei der BGW: 806451350260001,

aber: einzutragende Unternehmensnummer im Unfallanzeigeformular: F535255L00

(wird evtl. auch vom Arzt erfragt)


Was tun?
 

  • Ins Krankenhaus oder zu einem Durchgangsärztin/Unfallärztin/Unfallklinik gehen. z.B. Durchgangsarzt: Poliklinik in den Spreehöfen, Dr. Mühl-Bellinghaus, Edisonstraße 63, 12459 Berlin-Oberschöneweide, tel. 030-53005950

  • Aber: Beschäftigte müssen nur dann zu einem einer Durchgangsärztin, wenn die beim Wegeunfall erlittene Verletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt. Gleiches gilt für den Fall, dass beispielsweise die nötige ärztliche Behandlung aller Voraussicht nach über eine Woche dauert oder Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind.

 

  • Eintrag in Erste-Hilfe-Dokumentation (ggf. durch Kita-Leitung) → immer! Auch bei kleineren Verletzungen und ohne Besuch beim (Durchgangs-)Arzt/Unfallklinik

 

  • Umgehende Info an Geschäftsführung des Trägers (ggf. durch Kita-Leitung)

 

  • Spätestens am Tag nach dem Unfall verunfallte Mitarbeiter*in kontaktieren. Sie soll mitteilen, ob eine es zu einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund des Unfalls kommt. Wird die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage dauern (inkl. Unfalltag), ist sofort/umgehend eine Unfallanzeige auszufüllen und sofort/umgehend dem Trägerbüro zu schicken (z.B. per Mail oder Hauspost).

  • Ist die Mitarbeitende bis spätestens am Tag nach Unfall nicht erreichbar (z.B. wegen schweren Unfall), gehen wir vorsorglich von einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen aus.

  • Bei einer Arbeitsunfähigkeit von maximal 3 Tagen (inkl. Unfalltag) ist keine Unfallanzeige notwendig.

  • Wenn die Arbeitsunfall Anzeige auf dem Computer ausgefüllt wird, werden die Angaben auf dem ersten Bogen durch Drücken der Entertaste nach Eingabe automatisch auf den folgenden Bögen (notwendige Kopien des ersten Bogen) übernommen.

  • Die entsprechenden Formulare befinden sich u.a. im kijufa-cloud-Ordner „Unfälle“.

 

  • Beim Arbeitswegeunfall ist zusätzlich (ggf. durch die Kita-Leitung) der Wegeunfall-Fragebogen auszufüllen und mit der Arbeitsunfall-Anzeige mitzuschicken.

 

  • Ausnahmen: Bei Arbeitskräften von Personaldienstleistern und bei FSJler*innen von BIQ ist der Personaldienstleister oder BIQ zu informieren und nicht eine Arbeitsunfall Anzeige oder Wegeunfall-Fragebogen auszufüllen und abzuschicken

Arbeitszeitnachweis -AZN

Ein- und Auschecken sowie nachträgliche Korrektur der Arbeitszeitenüber die Kitasoftware Famly. 

Der Stand der geleisteten Arbeitsstunden, Überstunden, ggf. Unterstunden, Krankmeldungen, Kind krank-Meldungen sowie genehmigten Urlaubstage gilt zum Ende eines jeden Monats als korrekt, wenn nicht bis zum 10. des Folgemonats schriftlich Widerspruch bei der Arbeitgeberin eingelegt wird.

Aufnahme von neuen Kindern

 

Stand: 25.11.25

 

  1. Bei Infoterminen Dokument „Aufnahme in der Kita Checkliste“ beachten.

  2. Kitaplatzanträge erfolgen über unsere Internetseite oder über die Kita (z.B. bei den Infoterminen).

  3. Leitungen schauen unter Einbeziehung der beteiligten Erzieher*innen sowie der Vorgaben aus den „Aufgaben der Kita-Leitung“ die Kitaplatzanträge nach geeigneten Kandidat*innen durch

  4. Nach positiver Entscheidung der Eltern und Kita informiert Leitung Eltern über nächste Schritte (Vertragsunterzeichnung, Kontaktaufnahme für Eingewöhnung usw.). Kitaleitung informiert Eltern darüber, dass spätestens zur Vertragsunterzeichnung eine Kündigungsbestätigung der alten Kita vorliegen muss. Eltern werden aufgefordert, sich das Muster eines Betreuungsvertrages auf der Homepage durchzulesen. Eltern werden darüber informiert, dass zum ersten Tag der Eingewöhnung ein Nachweis über Masernschutz und ein ärztlicher Nachweis über Kita-Tauglichkeit und Impfberatung vorliegen muss. Ansonsten kann nicht mit der Eingewöhnung begonnen werden!

  5. Kita-Leitungen reichen zusammen mit Kopie des Kita-Gutschein den Kitaplatzantrag mit Angaben zum Aufnahmedatum und in welche Gruppe aufgenommen werden soll beim Trägerbüro ein.

  6. Wenn mehrere Kitaplätze zu vergeben sind, bitte Unterlagen für Vertragsunterzeichnungen für Kitaplätze gebündelt an Trägerbüro

  7. Trägerbüro meldet sich bei Eltern, um Termin für Vertragsunterzeichnung zu vereinbaren.

  8. Trägerbüro informiert Kitas über erfolgreichen Abschluss des Betreuungsvertrages.

  9. Bei Betreuungsbeginn von Kita-Kindern schicken die Kitas Kopien von ärztlichen Nachweis über Kita-Tauglichkeit und Impfberatung im Original sowie eine Kopie des Dokuments „Masernschutz Nachweis“ an Trägerbüro (Original verbleibt in Kita).

 

 

Zusatz:

 

  • bis spätestens 15.6. eines jeden Jahres werden von den Kitas alle Kitaplatzanträge für das neue Kita-Jahr zum Träger geschickt

  • bis spätestens 15.6. eines jeden Jahres wird von allen Kitas eine Liste mit allen vom Jugendamt (Kita-Gutschein) und Kita genehmigten Schulrückstellern an den Träger geschickt

  • bei nicht belegten Kitaplätzen schicken die Kitas dem Träger Vormerkungen mit Namen, Adresse, Alter etc, falls vorhanden

Aufsichtspflicht richtig wahrnehmen

 

Die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht sieht bei uns im Allgemein so aus:

 

→ 6 Regeln für die Beaufsichtigung Minderjähriger:

 

1. Über mögliche Gefahren Kenntnis haben

2. Auf die Gefahren in geeigneter Weise hinweisen

3. Verhaltensregeln aufstellen, die geeignet sind, eine Gefährdung zu vermeiden

4. Überprüfen, ob die Regeln verstanden wurden.

5. Prüfen, ob die Regeln eingehalten werden.

6. Bei Versuch des Zuwiderhandelns und/oder Gefahr eingreifen:

Ermahnen; Maßnahmen und Konsequenzen ergreifen, die geeignet sind, Gefahr abzuwenden

 

Auf die Aufsichtspflicht über Kinder, von denen bekannt ist, dass sie Probleme haben, Punkt 1 zu beachten, ist besonderer Wert zu legen. Für diese Kinder sind ggf. zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen.

 

 

Besondere Aufsichtselemente:

 

  • Aufsichtswahrnehmung bei Ausflügen: Abzählen der Kinder Am Anfang und am Ende und dazwischen in regelmäßigen Abständen

  • Schaukeln: keine Kind darf sich im Schwingbereich der Schaukel aufhalten

  • Alleine (ohne Aufsicht) spielen: nur bekannte Kinder mit besonders weit entwickeltem Verantwortungsbewusstsein für begrenzten Zeitraum; Kinder sind instruiert, was zu tun ist, wenn einem Kind etwas passiert (Hilfe bei Erzieherinnen holen); Kinder können selbständig zu ErzieherInnen kommen

  • Umgang mit Kerzen: auf gerader Oberfläche anzünden, ausreichend Abstand halten, brennbare Materialien (Papier, Girlanden o.ä.) nicht neben Kerze legen, Wasser bereithalten

 

 

Regeln für die Sprossenwand in der Kita:

 

  • Benutzung nur unter Aufsicht eines Erwachsenen

  • Es dürfen nur 2 Kinder gleichzeitig auf der Sprossenwand sein

  • Springen von der Sprossenwand nur, wenn Matten ausgelegt sind

  • Springen nur, wenn Kinder nicht höher als Mitte der Sprossenwand sind

  • Beim Springen Reihe bilden und anstehen, bis man dran ist.

  • Beim Springen warten, bis Matten frei sind.

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