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kijufa-Regelungen  A-E

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Arbeitsunfall -Wegeunfall

Unser Unfallversicherungsträger: BGW
Unsere Unternehmensnummer bei der BGW: 806451350260001

(wird evtl. auch vom Arzt erfragt)


Was tun?
 

  • Ins Krankenhaus oder zu einem Durchgangsärztin/Unfallärztin/Unfallklinik gehen. z.B. Durchgangsarzt: Poliklinik in den Spreehöfen, Dr. Mühl-Bellinghaus, Edisonstraße 63, 12459 Berlin-Oberschöneweide, tel. 030-53005950

  • Aber: Beschäftigte müssen nur dann zu einem einer Durchgangsärztin, wenn die beim Wegeunfall erlittene Verletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt. Gleiches gilt für den Fall, dass beispielsweise die nötige ärztliche Behandlung aller Voraussicht nach über eine Woche dauert oder Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind.

 

  • Eintrag in Erste-Hilfe-Dokumentation (ggf. durch Kita-Leitung) → immer! Auch bei kleineren Verletzungen und ohne Besuch beim (Durchgangs-)Arzt/Unfallklinik

 

  • Umgehende Info an Geschäftsführung des Trägers (ggf. durch Kita-Leitung)

 

  • Spätestens am Tag nach dem Unfall verunfallte Mitarbeiter*in kontaktieren. Sie soll mitteilen, ob eine es zu einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund des Unfalls kommt. Wird die Arbeitsunfähigkeit länger als 3 Tage dauern (inkl. Unfalltag), ist sofort/umgehend eine Unfallanzeige auszufüllen und sofort/umgehend dem Trägerbüro zu schicken (z.B. per Mail oder Hauspost).

  • Ist die Mitarbeitende bis spätestens am Tag nach Unfall nicht erreichbar (z.B. wegen schweren Unfall), gehen wir vorsorglich von einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen aus.

  • Bei einer Arbeitsunfähigkeit von maximal 3 Tagen (inkl. Unfalltag) ist keine Unfallanzeige notwendig.

  • Wenn die Arbeitsunfall Anzeige auf dem Computer ausgefüllt wird, werden die Angaben auf dem ersten Bogen durch Drücken der Entertaste nach Eingabe automatisch auf den folgenden Bögen (notwendige Kopien des ersten Bogen) übernommen.

  • Die entsprechenden Formulare befinden sich u.a. im kijufa-cloud-Ordner „Unfälle“.

 

  • Beim Arbeitswegeunfall ist zusätzlich (ggf. durch die Kita-Leitung) der Wegeunfall-Fragebogen auszufüllen und mit der Arbeitsunfall-Anzeige mitzuschicken.

 

  • Ausnahmen: Bei Arbeitskräften von Personaldienstleistern und bei FSJler*innen von BIQ ist der Personaldienstleister oder BIQ zu informieren und nicht eine Arbeitsunfall Anzeige oder Wegeunfall-Fragebogen auszufüllen und abzuschicken

Arbeitszeitnachweis -AZN

Ein- und Auschecken sowie nachträgliche Korrektur der Arbeitszeitenüber die Kitasoftware Famly. 

Der Stand der geleisteten Arbeitsstunden, Überstunden, ggf. Unterstunden, Krankmeldungen, Kind krank-Meldungen sowie genehmigten Urlaubstage gilt zum Ende eines jeden Monats als korrekt, wenn nicht bis zum 10. des Folgemonats schriftlich Widerspruch bei der Arbeitgeberin eingelegt wird.

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